Engagement christlicher Laien für das Leben

Die Bedeutung christlicher Beratungsangebote und Anforderungen für eine neue Familienpolitik

Auszug aus dem Grußwort von Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a.D.

Beratung für das Recht auf Leben

Die Regelungen des Grundgesetzes zur rechtlichen Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs haben Jahrzehnte heftigster Konflikte und gesellschaftlicher wie politischer Auseinandersetzungen ausgelöst. In den Diskussionen wurde oft übersehen, dass das Grundgesetz keine ethischen oder christlichen Werte einfach zur freien Disposition stellt. Das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben wurde nie als ein teilbares gesehen. Wo aber, durch welche Ursachen auch immer, Probleme Eltern bzw. vor allem natürlich Mütter vor scheinbar unüberwindbare Konflikte stellen, muss gerade aus christlicher Verantwortung heraus gehandelt werden.

"Donum Vitae" hat hier in schwieriger Diskussionslage einen wichtigen Schritt getan. Beratung als erster Ansatz, um in Konfliktsituationen den Betroffenen, evtl. unter Einbezug des familiären Umfelds, aktiv zu helfen und zusammen zu einer tragbaren Entscheidung zu führen, ist der unserem christlichen Selbstverständnis und den Werten unserer Demokratie angemessene Weg.

"Die höchste Wirkung des Zeugnisses für den Schutz des Lebens ist die Rettung von Leben", sagte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Hans Joachim Meyer, bei der Gründung von "Donum Vitae". Das unbedingte Ziel konnte und kann nur heißen: "Frauen für ihr Kind gewinnen".

Das Ziel, eine ergebnisoffene, aber wertbezogene Beratung zu führen, ist von hoher Verantwortung geprägt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Form von Konfliktberatung einen Beitrag dazu leisten konnte, vielen Frauen eine Perspektive für das Leben mit dem Kind zu eröffnen und Tausenden von ungeborenen Kindern das Leben zu erhalten.

Das umfassende Beratungskonzept von "Donum Vitae" hat das Anliegen der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens mit konkreten Taten in die Praxis umgesetzt und gezeigt, dass es aus dem Selbstverständnis katholischer Christen möglich ist, mit einer hohen Beratungsqualität verantwortungsbewusst und verlässlich an der Seite derer zu stehen, die ihren Weg suchen, um die Situation zu meistern.

Solange der Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland nicht akzeptabel gewährleistet ist, müssen Christen deutlich machen, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist und nicht zur Disposition Dritter steht. Jedes Kind hat das Recht geboren zu werden. Dort wo aber eine Lebenssituation vorliegt, die einen unaufhebbaren Konflikt zur Bejahung von Schwangerschaft und Verwirklichung des Kinderwunsches entstehen lässt, ist es Christenpflicht, diesen schweren Weg zu begleiten. Die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs hat sich der Gesetzgeber und auch die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht leicht gemacht. Ein Verzicht christlicher Beratungsstellen, sich am gesetzlich geregelten Konzept der Pflichtberatung zu beteiligen, würde der Verpflichtung, das ungeborene Leben zu schützen, sicher nicht gerecht.