von Prälat Gerhard Horstkemper, Paderborn
Ich wurde gebeten, ein Grußwort zu sprechen. Ich tue das gern, weil ich als Geistl. Beirat des Sozialdienstes Katholischer Frauen an der theologischen Begründung der Position des SkF in Paderborn und auf der Ebene unserer Erzdiözese beteiligt war.
1. Mir geht es dabei vor allem darum, jede Polarisierung zu vermeiden. Für alle, die auf der Grundlage des katholischen Glaubens argumentieren, ist eines ganz klar: Abtreibung ist Tötung. Sie sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden. - Dieses Ziel vertreten alle gemeinsam - der Hl. Vater, die deutschen Bischöfe, der SkF, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken und "Donum Vitae"?: Es geht um die Rettung von Leben.
2. Auf dieser Grundlage gibt es zwei unterschiedliche Positionen, die theologisch vertretbar sind. - Ich beginne mit der Position unseres Erzbischofs, der der Bitte und Weisung des Hl. Vaters gefolgt ist. In seinem Hirtenbrief sagt er, daß das Zeugnis für das Leben nicht verdunkelt werden dürfe. - Das ist ein wichtiges und berechtigtes Anliegen in einer Zeit der Gentechnologie, der Embryonenforschung und der neuen Tendenzen zur Euthanasie. Es gibt fast jeden Tag neue Stichworte: Pränatale Diagnostik, Stammzellenforschung usw. Man hat den Eindruck, daß sich eine allmähliche und schleichende Veränderung der öffentlichen Meinung vollzieht.
Ist vor diesem Hintergrund die Mahnung des Papstes nicht verständlich?! - Muß nicht alles getan werden, damit das Zeugnis für das Leben nicht verdunkelt wird - etwa durch die Mißdeutung der Ausgabe des Beratungsscheines bei der Schwangerschafts-Konfliktberatung?!
3. Es stellt sich die Frage: Wie kann man sich vor diesem Hintergrund für die Konfliktberatung mit Ausgabe einer Bescheinigung einsetzen? Kardinal Lehmann, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat dazu gesagt:
"Es ist etwas anderes, in der Nähe einer Not zu sein und auch bei Anfechtungen zu bleiben, oder sich einfach im Namen der Klarheit, die wir alle wollen, in eine Nische zurückzuziehen ... Sind wir nicht vielmehr gefordert, ein Stück des Heils hinaus in die heillose Welt zu tragen? Aus meiner Sicht steht letztlich hinter dem ganzen Streit eine Grundfrage: Eindeutigkeit in einem bestimmten Sinn gegen den Versuch zu retten, was zu retten ist ... Wer gibt mir die ethische Erlaubnis, daß ich auf die Rettung von Tausenden von Kindern verzichten kann? - Es geht um die Erfüllung der Sendung der Kirche in einer zerrissenen Welt.?" - So weit Kardinal Lehmann.
4. Was sagt die katholische Moraltheologie dazu? Hören wir zunächst unseren Erzbischof. - Bei einem Treffen unseres Weihekurses hat er die Unterscheidung zwischen der cooperatio formalis und der cooperatio materialis gemacht. - Unter der cooperatio formalis versteht man eine Mitwirkung, bei der die sündhafte Folge gewollt und intendiert ist. Diese cooperatio formalis ist immer und in jedem Fall verboten und abzulehnen. Eine cooperatio materialis liegt vor, wenn man die sündhafte Folge nicht nur ablehnt, sondern sie gerade zu verhindern sucht. - Eine solche cooperatio materialis ist nach der traditionellen Lehre der Katholischen Kirche erlaubt. - Das hat u.a. Professor Fraling in Hagen eindeutig klar gemacht. Diese Ansicht vertritt auch die überwältigende Mehrheit der deutschsprachigen Moraltheologen, die Konferenz der Pastoraltheologen Deutschlands und die deutsche Sektion der Europäischen Gesellschaft für Katholische Theologie. Die Theologische Fakultät in Münster hat sich einstimmig für die Weiterführung der Konfliktberatung mit Ausgabe des Beratungsscheines ausgesprochen.
5. Warum ist das so wichtig? Diese theologische Position war offenbar Grundlage für die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz 1995, 1998 und noch im Juni 1999. Die Bischofskonferenz hat die Beratung mit Ausgabe des Scheines nicht nur 5 bis 6 Jahre lang geduldet, sondern in Auftrag gegeben. Und auch der Hl. Vater hat in seinen Schreiben mit keiner Silbe angedeutet, es handele sich bei der Beratung mit Ausgabe des Scheines um eine sittlich unerlaubte, also formale Mitwirkung, sonst hätte er die Beratung nicht einen Tag länger dulden dürfen. Einer Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2000 - wie sie in den meisten deutschen Bistümern erfolgt ist - hätte er dann nicht zustimmen dürfen. - Erst recht wäre die neue Ausnahmegenehmigung für das Bistum Limburg ganz und gar unvertretbar.
Wer den rigorosen Standpunkt vertritt, daß eine cooperatio formalis vorliegt, dass also die Ausgabe eines Beratungsscheines in gar keinen Fall erlaubt ist, und wer polemisch von einer "Tötungslizenz" spricht, hat nicht nur Hunderte von Professoren und die Deutsche Bischofskonferenz gegen sich; er ist auch nicht in Übereinstimmung mit dem Hl. Vater.
6. Es gibt also zwei vertretbare, theologisch gut begründete Positionen in der Katholischen Kirche. In einer solchen Situation entscheidet das Gewissen des Einzelnen. Im "Katechismus der Katholischen Kirche", der vom Vatikan herausgegeben worden ist, steht der Satz: "Der Mensch darf nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Er darf aber auch nicht daran gehindert werden, gemäß seinem Gewissen zu handeln, besonders im Bereich der Religion".
Diese Aussage unterstreicht unser Erzbischof, wenn er in einem Brief an den Diözesanvorstand des SkF schreibt, daß er unmoralisch handele, wenn er nicht seiner Gewissensentscheidung folge. Er sagt also nicht: Sie haben ein irriges Gewissen, sondern - Sie müssen nach diesem Gewissen handeln.
Auch Generalvikar Kresing äußert sich in einem Brief sehr eindrucksvoll zur Bedeutung des Gewissens: "Die Diffamierung der anderen, die zu einer anderen Gewissensentscheidung kommen, hat noch nie der Wahrheit, nicht der Einheit und nicht dem Evangelium gedient.?" - Zu "Donum Vitae" schreibt er: "Dessen ungeachtet bleibt es jedem einzelnen unbenommen, "Donum Vitae" zu unterstützen." Etwas, was grundsätzlich sittlich unerlaubt ist, darf man wohl kaum finanziell unterstützen. - Manchmal fragt man sich, warum gerade katholische Christen sich mit der Lehre vom Gewissen so schwer tun.
7. Ich komme zum Schluß. Es bleibt das wichtige Anliegen, daß wir in unserer Katholischen Kirche nicht in falscher Weise polarisieren. Der Hl. Vater hat einen zweifachen Auftrag gegeben: Es soll ein eindeutiges Zeichen für das Leben gegeben werden - dem sind die Bischöfe mit dem Signal des Ausstieges gefolgt, - und ich betone nachdrücklich, daß man die Entscheidung unseres Erzbischofs respektieren sollte.
Die zweite Bitte des Hl. Vaters, die Beratung - und zwar die Konfliktberatung - in intensiver Weise fortzuführen, wird von "Donum Vitae" erfüllt. - Das ist eine arbeitsteilige Lösung, und nach den bisherigen Erfahrungen muß man sagen, daß nur so beide Bitten des Hl. Vaters erfüllt werden können. (Die Zahl der Konfliktberatungen des SkF im Erzbistum Paderborn ist von 952 im Jahr 1999 auf 37 im Jahr 2000 zurückgegangen.)
Ich möchte schließen mit einem bildhaften Vergleich: Es muß Leuchttürme geben, die den Schiffen den rechten Weg weisen. Wenn aber trotzdem Menschen in Seenot geraten, muß man Rettungsboote ausschicken, um Leben zu retten, soweit das möglich ist.
![]() |
|||
![]() |